Die Abrechnung für meine Leistungen erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.
Das Honorar ist am Erstbesuch in bar oder per EC-Karte zu bezahlen. Das Zahlungsziel bei Rechnungsstellung liegt bei max. 10 Tagen.
Für Menschen mit finanziellen Sorgen: bitte sprechen Sie mich an – wir finden eine Lösung!
Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine 48 Stunden vorher abgesagt werden müssen. Nicht abgesagte Termine erlaube ich mir, Ihnen mit einer Ausfallpauschale von 40,- € in Rechnung zu stellen
Werden die Kosten von der Krankenkasse erstattet?
Privatversicherte Patienten / beihilfeberechtigte Patienten:
Wenn Sie privat versichert und/oder beihilfeberechtigt sind, und über einen dementsprechenden Tarif verfügen, übernimmt Ihre Krankenversicherung bis zu 100 % der Behandlungskosten. In einigen Fällen setzen die Versicherer Grenzen für Höchstbeträge pro Jahr.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer vorab über die eingeschlossenen Leistungen Ihres Tarifs.
Für einige Behandlungsziffern sind ebenfalls Höchstgrenzen für die Erstattung vorgesehen, die meist nicht in Einklang mit der tatsächlichen Leistung zu bringen sind. Dies bedeutet für Sie unter Umständen einen Eigenanteil / Selbstbehalt.
Gerne teile ich Ihnen am Anfang der Behandlung meine Einschätzung der Honorarkosten für Ihre individuelle Symptomatik mit.
Gesetzlich versicherte Patienten:
In der Regel übernehmen die gesetzlichen Kassen keine Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker. In diesem Fall müssen Sie die Kosten der Behandlung vollständig selbst tragen.
Es kann jedoch sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen abzuschließen. Dies ist bereits ab einem geringen Beitrag monatlich möglich.